12. Newsletter
Guten Abend,
heute schenken wir Ihnen eine kurze Information zum Thema Digitalisierung und Betriebsvereinbarung.
Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der Rechte und Pflichten, aber auch verbindliche Normen für beide Parteien festschreibt. Die Betriebsvereinbarung ist dabei ein zentrales Instrument zur Gestaltung des Arbeitsplatzes. Von einer Regelung zu Raucherpausen über Gleitzeit bis hin zum Homeoffice lassen sich somit die wichtigsten Themen für die abhängig Beschäftigten regeln.
Für die Digitalisierung spielt die Betriebsvereinbarung daher eine wichtige Rolle zur gemeinsamen Gestaltung der Prozesse einer neuen Arbeitswelt. So hat zum Beispiel der Betriebsrat eines Fahrzeugherstellers mit seinem Arbeitgeber ausgehandelt, dass beide Parteien in den Prozess der Digitalisierung mit eingebunden werden müssen. Plant der Arbeitgeber beispielsweise die Anschaffung neuer Maschinen, müssen die abhängig Beschäftigten bereits in der Planungsphase mit einbezogen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass die Maschinen am Ende einen Vorteil für alle bringen. Daneben wurden aber auch grundlegende Fragen zur Bewertung und Begleitung dieser Prozesse festgeschrieben. Somit gibt es keine technische Neuerung ohne zuvor notwendige Weiterbildungsmaßnahmen für die abhängig Beschäftigten.
Diese und viele weitere Möglichkeiten der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Digitalisierung finden Sie bald gebündelt auf unserer Seite:
Solange können Sie aber auch einfach mal einen Blick in das, mit über 17.000 Betriebs- und Dienstvereinbarungen, größte Betriebsvereinbarungsarchiv Deutschlands werfen. Zu finden unter folgendem Link:
https://www.boeckler.de/index_betriebsvereinbarung.htm
Ein schönes Wochenende wünscht
Ihr DigQu-Team
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